§ 1 Haftung und Pflichten des Mieters
(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigeneter Form zu melden.
(3) Der Mieter erhält für die Dauer des Aufenthalts Haus-, bzw. Zimmerschlüssel. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mitobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und den/die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen. Verliert der Mieter die/den Schlüssel, so muss dieser für die anfallenden Kosten aufkommen.
(4) Die Haltung von Tieren im Mietobjekt ist nur mit vorheriger Absprache des Vermieters gestattet.
(5) Hausordnung: Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Diese wird am Tag der Ankunft vom Vermieter ausgehändigt, liegt im Mietobjekt aus, bzw. ist in Kürze hier einsehbar.
§ 2 Stornierung und Aufenhaltsabbruch
(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung:
– bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
– bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
– bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
(2) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.