Wichtige Hinweise, Hausordnung etc. …

§ 1 Hausordnung – Haftung und Pflichten des Mieters

(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.

(2) Möbel, insbesondere Sitzmöbel dürfen nicht mit ins Außengelände gebracht und dort genutzt werden.

(3) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigeneter Form zu melden.

(4) Der Mieter erhält für die Dauer des Aufenthalts Haus-, bzw. Zimmerschlüssel. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mitobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und den/die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen. Verliert der Mieter die/den Schlüssel, so muss dieser für die anfallenden Kosten aufkommen.

(5) Die Haltung von Tieren im Mietobjekt ist nur mit vorheriger Absprache des Vermieters gestattet.

(6) Bei Benutzung des Kamins ist dringend darauf zu achten, dass dies nicht zeitgleich mit der in der Küche befindlichen Dunstabzugshaube betrieben wird! Dies kann zu gefährlichen Kohlenmonoxidvergiftungen führen. Bitte bei Kaminbetrieb immer die Dunstabzugshaube abstellen!

(7) Das Betreiben von Kamin und Feuerschale erfolgt auf eigene Gefahr.

(8) Es sind über die Hausordnung hinaus die örtlichen Vorschriften der Gemeinde, des Amtes und Regelungen für das Naherholungsgebiet Folge zu leisten. Unter anderem betrifft dies das Einhalten von Waldbrandstufen oder der Ruhezeiten – siehe Verordnung Amt Elsterland §18.

Verordnung Amt Elsterland

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-214417

Waldbrandgefahrenstufen Brandenburg
 

§ 2 Stornierung und Aufenhaltsabbruch

(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

Kündigung:

– bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises

– bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises

– bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises

(2) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.